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Als Behinderter träumt man mitunter von einer Welt, wo die Mitmenschen immer Rücksicht aufeinander nehmen und niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt wird. Dafür kämpfen Behinderte in dieser Gesellschaft schon seit Jahren. Nachdem das Grundgesetz 1994 in Artikel 3 Absatz 3 um die Formulierung "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden!" ergänzt worden ist, folgt nun ein "Gleichstellungsgesetz" zur Verwirklichung dieser Forderung.
Reportage über einen blinden 80-jährigen, der seit mehreren Jahren den Computer nutzt - um sich Texte vorlesen zu lassen oder per E-Mail mit seiner Tochter und mit Freunden zu kommunizieren.
Das Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, zusätzliche Arbeitsplätze für diesen Personenkreis bereitzustellen. Wie stehen aktuell die Chancen dafür? Das REHACare-Info fragte Hartmut Elsner Integrationsamt Behinderte im Beruf, Landschaftsverband Westfalen-Lippe.