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Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière stellt 14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft vor

Quelle: Bundesministerium des Inneren

Der Bundesminister des Inneren, Dr. Thomas de Maizière, hat im letzten halben Jahr insgesamt vier offene Dialoge unter dem Titel "Perspektiven deutscher Netzpolitik" veranstaltet. Zur Verbesserung der E-Partizipation konnten Bürger auf dem Portal von e-konsultation.de abstimmen, welche Fragen bei der Dialogveranstaltung des Bundsinnenminister mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik diskutiert werden sollten.

Aktuell wurden die Ergebnisse der vier Dialogveranstaltungen in 14 Thesen zusammengefasst und Bürger, insbesondere Netzexperten, sind aufgefordert, bis zum 23. Juli 2010 auf dem Portal e-konsultation.de abzustimmen und eine lebhafte Diskussion zu führen. Die Nutzer können nach ihrer persönlichen Anmeldung darüber entscheiden, ob sie einer These zustimmen, dagegen stimmen oder sie können überlegen, ob sie eine gezielte Handlungsempfehlung vorschlagen möchten.

Die 14 Thesen zu den Grundlagen einer gemeinsamen Netzpolitik der Zukunft, die Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière am 22. Juni 2010 während einer Grundsatzrede im Deutschen Technikmuseum in Berlin vorstellte, lauten:

  1. Bewusstsein für gemeinsame Werte schärfen
  2. Es wird vorgeschlagen, bei der Internetnutzung ethische und moralische Werte wie Freiheit, Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu berücksichtigen.

  3. Rechtsordnung mit Augenmaß weiterentwickeln
  4. Die Neugestaltung der Netzordnung sollte auch implizieren, Selbstregulierungskräfte zu stärken und sich nicht vor Innovation und Fortschritt zu verschließen.

  5. Freie Entfaltung im Netz und Ausgleich zwischen kollidierenden Freiheitsrechten Privater ermöglichen
  6. Der Staat sollte zivilrechtliche Instrumentarien zum Eingreifen entwickeln, um die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Internet zu schützen.

  7. Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken
  8. Zur Stärkung der Selbstbestimmung und der Eigenverantwortung der Internetnutzer sollte es mehr Aufklärung im Hinblick auf die Selbstkontrolle bei der Offenbarung privater Daten und bei der Bewertung und Einschätzung der Qualität von Diensten geben.

  9. Anonymität und Identifizierbarkeit abwägen
  10. Identifizierung im Netz und der Schutz privater Daten muss besser getrennt werden und die Gründe der Identifizierung sollten schlüssig erkennbar sein.

  11. Verantwortung zwischen Anbietern und Nutzern gerecht aufteilen
  12. Die Sicherheit im Internet liegt gleichermaßen bei Nutzern und Anbietern, Sicherheitsstandards oder zertifizierte Verfahren sollten seitens der Anbieter eingehalten werden.

  13. Staatliche Grundversorgung sicherstellen
  14. Der Staat ist in der Pflicht, dass das Internet flächendeckend genutzt werden kann, dies zeigt auch die Breitbandstrategie. Die Datensicherheit der Nutzer sollte dabei jedoch berücksichtigt werden.

  15. Die gesamte Bandbreite des Ordnungsrechts nutzen
  16. Es werden "weiche" Steuerungsinstrumente der Internetdienste und Internetnutzungen vorgeschlagen, beispielsweise Warnungen durch Behörden oder Veröffentlichungen von Ergebnissen ordnungsbehördlicher Kontrollen.

  17. Auf bewährte Eingriffsbefugnisse zurückgreifen
  18. Diese These besagt, dass das Internet weder als rechtsfreier noch als generell krimineller Ort angesehen werden darf. Der Staat sollte sich daher bei seinem Eingriffsrecht an der realen Welt orientieren.

  19. Realistische Erwartungen an die Sicherheitsbehörden formulieren und ihre IT-Kompetenz verbessern
  20. Der Staat sollte an den Stellen im Netz hoheitlich handeln, wo auch tatsächlich Maßnahmen greifen und die Ausstattung von Ordnungs- oder Sicherheitsbehörden überprüfen.

  21. Technologische Souveränität wahren
  22. Deutschland braucht eine starke IT-Industrie, dies bedingt Forscher und Unternehmer, die Internetkompetenzen besitzen und über fundierte Kenntnisse im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) verfügen.

  23. Online-Angebote nutzerorientiert und kostengerecht ausbauen
  24. Staatsaufgaben, wie der Kultur- und Bildungsauftrag sollten beim Ausbau der Internetangebote beachtet werden. Ein wichtiger Nutzen des Internet kann beispielsweise die Teilhabe der politischen Willensbildung durch die Herstellung einer breiten Öffentlichkeit sein.

  25. Elektronische Behördendienste am Nutzen ausrichten
  26. Verbesserungen im Bereich E-Government sind nötig, damit Bürger oder Unternehmen einfacher und schneller behördliche Angelegenheiten erledigen können.

  27. Staatliche IT-Systeme attraktiv und sicher ausgestalten
  28. Das Vertrauen der Bürger in staatliche Internetdienste und IKT-Angebote sollte durch größtmögliche Transparenz gestärkt werden, die Dienste sollten zudem plattformunabhängig genutzt werden können.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière erklärte in seiner Rede, das Phänomen Internet sei lange Zeit ignoriert, manchmal unterschätzt und manchmal überschätzt und insbesondere bestaunt worden. Diese Zeit des Staunens über das Internet und seine Auswirkungen sei nun vorbei. Vielmehr sollten wichtige Fragen rund um die Internetnutzung und die Entwicklungen in der digitalen Welt im Rahmen einer netzpolitischen Debatte beantwortet werden.




Mehr erfahren Sie unter:
http://www.e-konsultation.de/netzpolitik/sites/default/files/Thesen%20 Netzpolitik.pdf

Im Angebot der SDC seit 24.06.10 (yze)

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Themenbereiche:
Regierungsaktivitäten auf Bundesebene, E-Government, Mediennutzung allgemein, Internetdienste, Internet, Sicherheit



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